Vereinssatzung

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Satzung des Vereins UMUT Internationale Humanitäre Hilfe Nürnberg


§ 1 Name

Der Name des Vereins lautet „UMUT INTERNATIONALE HUMANITÄRE HILFE NÜRNBERG e. V.“ und soll unter dieser Bezeichnung in das Vereinsregister des Amtsgerichts Nürnberg eingetragen werden. Der Verein hat seinen Sitz in Nürnberg.

§ 2 Wesen und Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“.
  1. Ziel und Zweck des Vereins ist es, Menschen in Notsituationen, Naturkatastrophen, Kriegseinwirkungen oder unschuldig in Not geratener Menschen, Hilfe zu leisten.
  2. Dieses wird verwirklicht durch zum Beispiel:
durch Förderung
  • der öffentlichen Gesundheitspflege wie beispielsweise Einrichtungen der Wiederaufbau von Krankenstationen, Zuschüsse zu den Betriebskosten, Bereitstellung von Medikamenten, medizinischen Geräten, Schutzimpfungen u.a.m.,
  • der Entwicklungshilfe wie beispielsweise die Einrichtung von Wasserstellen,
  • Einrichtung oder Wiederaufbau zerstörter Gebäude, die der Allgemeinheit und somit gemeinnütziger Interessen dienen, wie beispielsweise Schulen und anderen Bildungsstätten, Bereitstellung von Unterrichtsmaterial u.a.m.,
  • Lebensmittelverteilung sowie Selbsthilfeprojekte auf dem Gebiet der Lebensmittelerzeugung u.a.m.,
  • Einrichtung von Aufbereitungsanlagen, die Einrichtung und Betreuung von Waise- und Kinderheimen, Patenschaften für die Waisen.
  1. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Sammeln von Geld- und Sachspenden aus dem In- und Ausland.
  2. Der Verein kann für die Verwirklichung der Hilfsprojekte verschiedene Soziale und Kulturelle Aktivitäten wie Seminare, Veranstaltungen und Wohltätigkeitsbazare organisieren.
  3. Für die Verwirklichung der Hilfsprojekte kann der Verein selbst agieren oder mit anderen Humanitären Organisationen Durchführung abstimmen und abwickeln.

§ 3 Selbstlosigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Es gibt aktive und passive Mitglieder…
  2. Aktive Mitglieder sind stimmberechtigt, passive Mitglieder sind nicht stimmberechtigt.
  3. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand…
  4. Jedes Mitglied hat das Recht an der Mitgliederversammlung teilzunehmen…
  5. Jedes Mitglied hat die Vereinssatzung zu beachten.
  6. Wenn ein Mitglied gegen die Ziele und Interessen des Vereins schwer verstößt…
  7. Jedes Mitglied kann aus dem Verein jederzeit austreten.

§ 5 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr ist gleich dem Kalenderjahr.

§ 6 Beitrag

  1. Spenden für den Verein werden aus dem In- und Ausland entgegengenommen.
  2. Die Höhe der Jahresbeiträge und Fälligkeit werden von dem Vorstand bestimmt.

§ 7 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliedsversammlung und der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung

  1. Die Mitgliederversammlung wird spätestens alle zwei Jahre einberufen.
  2. Zu der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder eingeladen…
  3. Die Mitgliederversammlung entscheidet mit einfacher Mehrheit.
  4. Aktive Mitglieder verlieren bei wiederholtem Fernbleiben ihre Mitgliedschaft.
  5. Der Mitgliederversammlung obliegen:
    • Entgegennahme des Rechenschafts- und Kassenberichts
    • Entlastung des Vorstands
    • Wahl des neuen Vorstands
    • Änderung der Satzung
    • Auflösung des Vereins
  6. Satzungsänderungen bedürfen der Zustimmung von 2/3 der aktiven Mitglieder.

§ 9 Vorstand

Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt und bleibt bis zur Neuwahl im Amt…

§ 10 Beurkundung

Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.

§ 11 Gemeinnützigkeit

  1. Spenden und Beiträge werden ausschließlich für die Satzungsziele verwendet.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
  3. Es darf keine Person durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 12 Auflösung des Vereins

Der Verein kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgelöst werden…

Kontakt

Tel.: +49 911 / 43 12 394
Fax: +49 911 / 43 12 594

E-Mail

kontakt@umutev.de